VOLLSCHUTZ 5 Jahre bis € 1500,00
€ 129.90

Produktbeschreibung
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Allen AQILO Geräteschutzprodukten liegt eine Elektronikversicherung zugrunde, mit der das gekaufte Gerät durch Bezahlung einer einmaligen Prämie gegen bestimmte Schäden, die während der Laufzeit des Versicherungsvertrages am Gerät eintreten, versichert ist.Was ist versichert?
- Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeit)
- Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des Herstellers und des Verkäufers
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung
- Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt)
- Schäden durch normalen, betriebsbedingten Verschleiß
- Reinigung und Verkalkung (wenn ordnungsgemäß gewartet)
- Motor- und Lagerschäden
- Akkus, wenn sie mehr als 50% Leistung verloren haben
- Kaffeemaschinen sind nur mit dem eigenen Kaffeemaschinentarif versicherbar.
Was ist nicht versichert?
- Vorsatz
- Höhere Gewalt, Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse
- Fliegende, schwimmende und fahrende Geräte
- Mobiltelefone
- Geräte, die vor Abschluss einen Defekt aufweisen
Gibt es Deckungsbeschränkungen?
- Schäden durch Dritte
- Schäden, die unter die Herstellergarantie fallen
- Schäden durch Benutzung entgegen der Herstellervorgaben
Wo bin ich versichert?
- Weltweit
Welche Verpflichtungen habe ich?
• Zahlung der Einmalprämie • Das versicherte Gerät ist (auch während des Transportes) ordnungsgemäß, sorgfältig, sicher und nach den Herstellerangaben zu gebrauchen und aufzubewahren. • Der Schaden ist dem Fachhändler oder dem Versicherungsdienstleister unverzüglich (innerhalb von drei Tagen) schriftlich zu melden. • Bei Eintritt des Versicherungsfalles ist der Schaden so gering wie möglich zu halten.Wann und wie zahle ich?
Wann beginnt und endet die Deckung?
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Technische Daten
II. Allgemeine Bedingungen für die AQILO Geräteschutzprodukte (ABEG 2018)
§ 1 Versicherte und nicht versicherte Sachen
Versichert sind elektrotechnische und elektronische Geräte, die bei einem Fachhändler zeitgleich mit
einem entsprechenden Geräteschutz erworben wurden. Für die Elektronikversicherung gelten
ausschließlich die Bedingungen in der Produktinformation und diese Allgemeinen Bedingungen (ABEG
2018).
Nicht versichert sind
a) Wechseldatenträger, Software, Betriebssysteme, Treiber und Ähnliches, Datenverluste und
nachträglich Erworbenes,
b) Hilfs- und Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Arbeitsmittel,
c) sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach
ausgewechselt werden müssen,
d) Mobiltelefone, Smartphones, fliegende, schwimmende und fahrende Produkte sind mit in diesen
Bedingungen angeführten Geräteschutzprodukten nicht versicherbar. Kaffeemaschinen sind nur
mit dem eigenen Kaffeemaschinentarif versicherbar.
§ 2 Versicherte und nicht versicherte Gefahren
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigungen oder
Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschäden) und für Schäden durch Eigentumsdelikte (Einbruchdiebstahl
und Raub), wenn sie im jeweiligen Geräteschutz versichert sind. Unvorhergesehen sind
Schäden, die der Versicherungsnehmer oder seine Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen
haben noch vorhersehen konnten. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Sachschäden durch
a) Bedienungsfehler und Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Flüssigkeiten) bei leichter Fahrlässigkeit
(mit Selbstbehalt),
b) Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler nach Ablauf der Garantie und Gewährleistung des
Herstellers und des Verkäufers,
c) Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung,
d) Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder
seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion,
e) Sturm, Frost, Hagel, Steinschlag, Überschwemmung,
f) Wasser, Feuchtigkeit und Nässe (auch witterungsbedingt),
g) Motor- und Lagerschäden gelten mitversichert,
h) Schäden durch normalen, betriebsbedingten Verschleiß,
i) Einbruchdiebstahl (exklusive aus Verkehrsmitteln) und Raub,
j) Reinigung & Verkalkung (sofern sie eine Störung verursachen und diese nicht laut
Bedienungsanleitung vom Kunden behoben werden kann),
k) Akkus, wenn sie mehr als 50% Leistung verloren haben.
Bei Schäden durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler und Eigentumsdelikten kommt ein Selbstbehalt
zur Anwendung.
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden,
a) durch Vorsatz,
b) durch einen Dritten (außer bei versichertem Einbruchdiebstahl oder Raub),
Der Familienverbund sowie im Haushalt lebende Familienangehörige sind nicht Dritte im Sinne dieser
Bedingungen,
c) durch höhere Gewalt oder durch Tiere,
d) durch unsachgemäße Aufbewahrung oder durch Gebrauch entgegen der Vorschriften des Herstellers
siehe Betriebsanleitung),
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e) durch Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler vor Ablauf der Garantie und
Gewährleistung des Herstellers oder des Verkäufers,
f) für die ein Dritter, etwa der Hersteller, Händler, ein anderer Versicherer oder ein
Reparaturunternehmen einzustehen hat bzw. haftet,
g) bzw. Kosten für Service- und Justagearbeiten,
h) durch nicht betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung. Abgesehen von
Verkalkung und Reinigung (sofern sie eine Störung verursachen und diese nicht laut
Bedienungsanleitung vom Kunden behoben werden kann),
i) durch Serienfehler,
j) durch Erdbeben, Kriege, kriegsähnliche Ereignisse, Terror, Kernenergie oder nukleare Substanzen,
k) die als kosmetische Schäden gelten wie z.B. Kratzer, Dellen, Farbveränderungen usw.,
l) durch Abhandenkommen, Liegenlassen, Vergessen und Verlieren,
m) durch Folgeschäden und Nutzungsausfälle,
n) durch Software, Apps, Treiber, Computerviren und Betriebssysteme jeglicher Art,
o) durch Datenverluste oder an Fehler an ext. Datenträgern,
p) durch nicht gesetzeskonforme Benutzung des Gerätes im Straßenverkehr,
q) durch gewerbliche Nutzung, wenn das Gerät dafür vom Hersteller nicht explizit freigegeben ist,
r) durch oder infolge sportlicher Betätigung bei der das Gerät nicht entsprechend verwahrt oder
gesichert wurde,
s) durch Kleinkinder,
t) durch einfachen Diebstahl,
u) durch nicht sorgsame Verwahrung (das Gerät ist vor Sturz-, Bruch- und Feuchtigkeitsschäden
gesichert und geschützt zu transportieren),
Bei leichter Fahrlässigkeit, bei Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit kann die Leistung
entsprechend dem Verschulden gekürzt werden.
Versichert ist immer nur der unmittelbare Sachschaden an der versicherten Sache. Für
Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, Haftpflichtschäden, ideelle Schäden und mittelbare Schäden
(Folgeschäden) besteht keine Deckung.
§ 3 Leistungsumfang
Entschädigt werden alle für die Wiederherstellung des früheren, betriebsfertigen Zustandes
notwendigen Aufwendungen, insbesondere Kosten für Ersatzteile und Reparaturstoffe sowie
Lohnkosten beim vom Versicherungsdienstleister beauftragten oder namhaft gemachten
Reparaturunternehmen.
Der Versicherer leistet keine Entschädigung für
a) Kosten einer Überholung oder sonstiger Maßnahmen, die auch unabhängig von dem
Versicherungsfall notwendig gewesen wären,
b) Mehrkosten durch Änderungen oder Verbesserungen, die über die Wiederherstellung hinausgehen,
c) Kosten einer Wiederherstellung in eigener Regie,
d) Kosten für Verbrauchsmaterialien aller Art.
Ist das Gerät durch ein versichertes Eigentumsdelikt (Einbruchdiebstahl und Raub) abhandengekommen
oder wirtschaftlich nicht wiederherstellbar (Totalschaden), wird nach Wahl des Versicherers entweder
mit einem Gutschein bis zur Höhe des Versicherungswertes oder mit einem technisch gleichwertigen
Ersatzgerät entschädigt. Eine Auszahlung der Entschädigung in bar ist nicht möglich.
Der Versicherungswert ist der auf dem Kaufbeleg genannte Gerätepreis abzüglich 10% des
Gerätepreises pro seit dem Kaufdatum abgelaufenem Jahr. Obergrenze der Entschädigung ist der
Versicherungswert, wobei bereits geleistete Entschädigungen für Vorschäden
(z.B. Mehrfachreparaturen) mitgerechnet werden.
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Bei Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Unfall, Flüssigkeiten) oder
Eigentumsdelikte (Raub oder Einbruch) wird dem Versicherungsnehmer ein Selbstbehalt von 25% des
Schadenersatzes (Entschädigung gem. § 3 Abs. 1 bzw. Abs. 3), mindestens aber 40,- Euro verrechnet.
Bei durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden ist der Versicherer von der Leistung frei.
§ 4 Beginn, Dauer und Ende des Vertrages; Weitergabe des Gerätes
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Gerätekaufes und der damit verbundenen Prämienzahlung.
Der Vertrag gilt für die auf dem Kaufbeleg angegebene Laufzeit und endet um 24:00 Uhr des
letzten Versicherungstages. Der Vertrag kann bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren zum
Ablauf des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei
Monaten vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Nach dem Eintritt eines Schadensfalles kann
jede Vertragspartei den Vertrag innerhalb eines Monats nach Anerkennung oder Ablehnung der
Leistungspflicht schriftlich kündigen.
Versichert gilt das auf dem Kaufbeleg in Verbindung mit der Versicherungsprämie genannte Gerät. Der
Versicherungsschutz kann mit dem Gerät weitergegeben werden, wenn dem neuen Eigentümer alle
erforderlichen Unterlagen (Originalrechnung und Folder) weitergegeben werden.
Mit erfolgter Entschädigung im Falle eines Totalschadens oder von Eigentumsdelikten (Raub oder
Einbruch) endet der Vertrag. Das defekte Gerät und das im ursprünglichen Lieferumfang enthaltene
Zubehör gehen in das Eigentum des Versicherers über.
§ 5 Abschluss der Versicherung, Versicherungsschein, Vertragssprache und Versicherungsort
Der Vertrag kommt mit dem Kauf des Gerätes bei gleichzeitiger Bezahlung der Versicherungsprämie
zustande. Der Versicherungsschein besteht aus der Produktinformation, diesen Allgemeinen
Bedingungen und der Originalrechnung über das versicherte Gerät und die Versicherungsprämie.
Vertragssprache und die Sprache der Kommunikation zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer
ist deutsch. Es gilt eine weltweite Deckung.
§ 6 Obliegenheiten vor und im Versicherungsfall; keine Leistungspflicht
Der Versicherungsnehmer hat das versicherte Gerät (auch während des Transportes und dessen
Gebrauch) ordnungsgemäß, sorgfältig und sicher und nach den Herstellerangaben aufzubewahren und
zu gebrauchen.
Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles:
a) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen,
b) dem Versicherungsdienstleister unter www.aqilo.com oder dem Fachhändler den Schadeneintritt
unverzüglich, spätestens drei Tage nach Kenntnisnahme, anzuzeigen,
c) das versicherte Gerät inklusive mitversichertem Zubehör zu einem Fachhändler in Österreich zu
bringen (oder bei Elektrogroßgeräten beim Fachhändler einen Vor-Ort-Service anzufordern) und dort
unter Vorlage des Versicherungsscheins das Schadenformular auszufüllen und zu unterschreiben,
d) dem Versicherungsdienstleister unverzüglich jede Auskunft in Schriftform zu erteilen, die zur
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers
erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens zu gestatten,
e) vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen,
f) bei Eigentumsdelikten diese unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Tagen, bei der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen und eine Abschrift des polizeilichen Protokolls der Schadenmeldung
beizufügen.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach § 6, so ist der Versicherer nach Maßgabe der
§§ 28 und 82 VVG leistungsfrei.
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Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer
oder seine Bevollmächtigten arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der
Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht oder den Schaden vorsätzlich
herbeiführt. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach drei Jahren.
Versicherungsschutz besteht nur, falls nicht durch eine andere Versicherung Versicherungsschutz
gegeben ist.
§ 7 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
Die Vertragserklärung kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Die Frist beginnt zu dem
Zeitpunkt, an dem der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach § 7
Abs.1 und 2 und eine deutlich gestaltete Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Rechtsfolgen in
Textform erhalten hat.
Der Widerruf ist schriftlich an die AQILO GmbH, Mooslackengasse 17, 1190 Wien, Österreich,
Email: kontakt@aqilo.com zu richten.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch sowohl vom Versicherungsnehmer
als auch von der Versicherung vollständig erfüllt ist, bevor das Widerrufsrecht ausgeübt wurde.
Ein wirksamer Widerruf nach § 8 VVG hat zur Folge, dass der Versicherungsschutz endet und die
gezahlte Prämie rückerstattet wird, wenn kein Schaden eingetreten ist. Es besteht dann auch keine
Bindung an mit diesem Versicherungsvertrag zusammenhängende Verträge.
§ 8 Beschwerden, zuständiges Gericht und anzuwendendes Recht
Beschwerden können an die AQILO GmbH, Homepage: www.aqilo.com,
Email: kontakt@aqilo.com oder an die Aufsichtsbehörde (siehe unten) gerichtet werden.
Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen Gerichtsstände
nach §§ 13, 17, 21, 29 ZPO sowie § 215 VVG. Für diesen Vertrag gilt österreichisches Recht.
Aufsichtsbehörde:
Finanzmarktaufsicht Österreich
Praterstraße 23
A-1020 WIEN
Homepage: www.fma.gv.at
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